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Änderung des Umsatzsteuersatzes von 7% auf 5% für die Wasserlieferung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

mit Wirkung ab 1.07.2020 wurde zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Corona – Pandemie eine Senkung des Umsatzsteuersatzes bis 31.12.2020 beschlossen. Für die Wasserlieferung gilt grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz von 7%. Die Umsetzungsregelungen sehen für Wasserversorger vor, dass am Ende des Ablesezeitraums zum 31.12.2020 die gesamte Wasserlieferung für das Jahr 2020 den reduzierten Umsatzsteuer von 5% statt 7% unterliegt.

Eine Zwischenablesung zum 01.07.2020 ist somit nicht notwendig. Es ist Ihrerseits nichts zu Veranlassen. Bitte sehen Sie deshalb auch von der Meldung von Zählerständen ab. Sie provitieren vollumfänglich von den beschlossenen Erleichterungen der Bundesregierung, die wir mit der Jahresrechnung 2020 selbstverständlich berücksichtigen.