Hotline für technische Notfälle: 0177-2452144

Hinweis zur Standrohr – Ausleihe

Für das Ausleihen eines Standrohres wird eine Grundgebühr von 5,00 Euro / Tag der Bereitstellung sowie eine Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 1,30 Euro/m3 berechnet. Die Mindestabnahme- und berechnungsmenge liegt hierbei jedoch bei 30 m3.

Außerdem müssen für die über Standrohre verbrauchten Wassermengen für Poolbefüllungen grundsätzlich auch Abwassergebühren entrichtet werden, da davon ausgegangen wird, dass das Poolwasser nach dem Gebrauch in den Kanal eingeleitet wird. Poolwasser gilt nach § 54 Wasserhaushaltsgesetz als Abwasser und ist als solches zu entsorgen.

Ausleihe von Standrohren nur nach Voranmeldung ( 0177-2452144) und Ausgabe nur unter den Betriebszeiten (Mo. – Do. 7.30 Uhr – 12.00 Uhr u. 13.00 Uhr – 16.30 Uhr, Fr. 7.30 Uhr – 12.00 Uhr).

Gebührenanpassung ab 01.01.2022

Die Wassergebühr wurde turnusgemäß nach den Anforderungen des Kommunalabgabegesetzes neu kalkuliert. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des abgelaufenen Kalkulationszeitraumes und der voraussichtlichen Kosten ergibt sich ab dem 01.01.2022 eine Verbrauchsgebühr von 1.30 Euro (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers (bis 31.12.21 =1.17 EUR). Die Steigerungen ergeben sich im Wesentlichen durch die erhöhten kalkulatorischen Kosten aufgrund der Investitionen in einen neuen, weiteren Hochbehälter zur Stabilisierung und Sicherung der Trinkwasserversorgung.

Desweiteren bedanken wir uns für die bereits zahlreichen abgegebenen Zählerstände über den Onlinedienst im Bürger Service-Portal unserer Geschäftsstelle in der VG Nordendorf. Sofern noch nicht geschehen, bitten wir um zeitnahe Abgabe unter folgendem Link zum Onlinedienst: Wasserzählerablesung.

Ohne Internetmöglichkeit können Sie alternativ gerne den Rückmeldebogen des Ableseschreibens verwenden. Für pers. Rückfragen steht Ihnen unser Steuerbüro telefonisch unter 08273/9998-24 gerne zur Verfügung. Die Zustellung der Gebührenbescheide erfolgt Ende Februar 2022 mit Fälligkeit der Endabrechnung und Festsetzung eines Abschlages zum 01.04.2022

Neues vom Hochbehälter Neubau

Nachdem die großen „Brocken“, Hallenbau, Edelstahlbehälter vor Weihnachten erfolgreich abgeschossen wurden geht es nun nahtlos weiter. Elektro-, Malerarbeiten finden gerade im Januar statt, bevor es dann im Februar mit den Hydraulikarbeiten weitergeht. Inbetriebnahme des neuen Hochbehälter soll dann im April sein.

Änderung des Umsatzsteuersatzes von 7% auf 5% für die Wasserlieferung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

mit Wirkung ab 1.07.2020 wurde zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Corona – Pandemie eine Senkung des Umsatzsteuersatzes bis 31.12.2020 beschlossen. Für die Wasserlieferung gilt grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz von 7%. Die Umsetzungsregelungen sehen für Wasserversorger vor, dass am Ende des Ablesezeitraums zum 31.12.2020 die gesamte Wasserlieferung für das Jahr 2020 den reduzierten Umsatzsteuer von 5% statt 7% unterliegt.

Eine Zwischenablesung zum 01.07.2020 ist somit nicht notwendig. Es ist Ihrerseits nichts zu Veranlassen. Bitte sehen Sie deshalb auch von der Meldung von Zählerständen ab. Sie provitieren vollumfänglich von den beschlossenen Erleichterungen der Bundesregierung, die wir mit der Jahresrechnung 2020 selbstverständlich berücksichtigen.

Neue Zuleitung für Ellgau in Betrieb

Nach 6- wöchiger Bauzeit konnte Ende November die 2-te Einspeisung für Ellgau in Betrieb genommen werden. Insgesamt wurden ca. 1,6 km Hauptleitung verlegt, der Großteil erfolgte hier im Pflugverfahren. Somit konnte auch hier die Versorgungssicherheit für Ellgau verbessert werden.

Umstellung der Wasserablesung

Umstellung der Wasserablesung

Beginnend mit dem Verbrauchsjahr 2019 wird die Zählerstandserfassung auf ein onlinegestütztes System mit Selbstmeldung umgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Ablesung durch Wasserableser künftig entfällt.

Ende November werden an die Eigentümer entsprechende Ablesebriefe versandt, welche alle benötigten Angaben für die Onlinemeldung beinhalten.

Die Online-Abwicklung erfolgt über das Bürger-Service-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf. Im Serviceportal steht der Fachdienst „Wasserzählerablesung“ zur Verfügung. Der Fachdienst ist für den Meldezeitraum vom 01. bis 27. Dezember freigeschalten und ist unter folgendem Link erreichbar:

https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgnordendorf/bsp_fis_webablesung

Bei fehlenden Zählerständen wird der Verbrauch geschätzt. Sollten Sie das Objekt nicht selbst bewohnen, geben Sie die Informationen bitte entsprechend weiter bzw. holen diese ein.

Als alternative Meldemöglichkeit liegt ein Beiblatt bereit, welches Sie bitte ausgefüllt an die Verwaltungsstelle des Wasserzweckverbandes senden. Die Verwaltung einschließlich der Zählererfassung und Gebührenabrechnung wird in kommunaler Zusammenarbeit durch die Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf wahrgenommen.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen folgende Sachgebiete zur Verfügung:

Steueramt
Zählerstände, Gebührenabrechnung, Eigentümerangaben
Telefon: 08273 / 9998 – 24
eMail: kasse@vg-nordendorf.de
Kasse
Zahlungsverkehr, Änderung Bankverbindung, Lastschrifmandate
Telefon: 08273 / 9998 – 18
eMail: kasse@vg-nordendorf.de

Gebührenänderung ab 01.01.2020

Gebührenänderung ab 01.01.2020

Grundlage: Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Änderungsbereichbisher
(netto)
ab 01.01.2020
(netto)
Verbrauchsgebühr pro m³ 1,12 €1,17 €
Grundgebühren  
Wasserzähler mit Nenndurchfluss  
bis 2,5 m³/h (95% aller Hausanschlüsse)36,00 €48,00 €
bis 6 m³/h86,40 €120,00 €
bis 10 m³/h144,00 €192,00 €
über 10 m³/h432,00 €600,00 €
Standrohr Bereitstellung pro Tag0,00 €5,00 €
Fälligkeit der Gebührenvorauszahlung  
Fälligkeitstermine eines Jahres15.05./15.08./15.11.01.04.
Höhe der Gebührenvorauszahlungjeweils 1/3
des Vorjahres
gemäß
Vorjahr
   
alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit: 7%)  

Neubau Hochbehälter Blankenburg

Um das vorgeschriebene Speichervolumen zu erhöhen war der WZV gefordert tätig zu werden. Die Zweckverbandsversammlung beschloss den Bau eines neuen Wasserhochbehälter östlich des bestehenden Hochbehälters. Hier entschied man sich für einen Hallenbau mit integrierten Edelstahlbehälter (Fassungsvermögen = 1050 m3). Zur Zeit laufen umfangreiche Genehmigungs- und Ausschreibeverfahren, um dann im Frühjahr 2020 mit dem Bau beginnen zu können.

Erhöhung der Versorgungssicherheit für Ellgau

Anfang Oktober beginnen die Arbeiten für eine 2-te Einspeisung in das Ortsnetz Ellgau. Abzweigend bei der Tankstelle Nordendorf wird eine neue Leitung DN 150 auf meist öffentlichen Wegen eingepflügt.Im Bereich der Lechfeldstraße erfolgt dann der Zusammenschluß mit dem Leitungsnetz Ellgau. Anfang November sollen dann alle Arbeiten erfolgreich abgeschlossen sein. Bitte beachten Sie, das es im Baustellenbereich zu Beeinträchtigungen im Fahrverkehr kommen kann. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns schon jetzt.

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