Hotline für technische Notfälle: 0177-2452144

Herzlich willkommen

Seit 1. Mai/ Juni verstärken Alexander Brand und Angelo Cartaggine unser Technik – Team. Herzlich willkommen

Hinweis zur Standrohr – Ausleihe

Für das Ausleihen eines Standrohres wird eine Grundgebühr von 5,00 Euro / Tag der Bereitstellung sowie eine Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 1,30 Euro/m3 berechnet. Die Mindestabnahme- und berechnungsmenge liegt hierbei jedoch bei 30 m3.

Außerdem müssen für die über Standrohre verbrauchten Wassermengen für Poolbefüllungen grundsätzlich auch Abwassergebühren entrichtet werden, da davon ausgegangen wird, dass das Poolwasser nach dem Gebrauch in den Kanal eingeleitet wird. Poolwasser gilt nach § 54 Wasserhaushaltsgesetz als Abwasser und ist als solches zu entsorgen.

Ausleihe von Standrohren nur nach Voranmeldung ( 0177-2452144) und Ausgabe nur unter den Betriebszeiten (Mo. – Do. 7.30 Uhr – 12.00 Uhr u. 13.00 Uhr – 16.30 Uhr, Fr. 7.30 Uhr – 12.00 Uhr).

Gebührenanpassung ab 01.01.2022

Die Wassergebühr wurde turnusgemäß nach den Anforderungen des Kommunalabgabegesetzes neu kalkuliert. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des abgelaufenen Kalkulationszeitraumes und der voraussichtlichen Kosten ergibt sich ab dem 01.01.2022 eine Verbrauchsgebühr von 1.30 Euro (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers (bis 31.12.21 =1.17 EUR). Die Steigerungen ergeben sich im Wesentlichen durch die erhöhten kalkulatorischen Kosten aufgrund der Investitionen in einen neuen, weiteren Hochbehälter zur Stabilisierung und Sicherung der Trinkwasserversorgung.

Desweiteren bedanken wir uns für die bereits zahlreichen abgegebenen Zählerstände über den Onlinedienst im Bürger Service-Portal unserer Geschäftsstelle in der VG Nordendorf. Sofern noch nicht geschehen, bitten wir um zeitnahe Abgabe unter folgendem Link zum Onlinedienst: Wasserzählerablesung.

Ohne Internetmöglichkeit können Sie alternativ gerne den Rückmeldebogen des Ableseschreibens verwenden. Für pers. Rückfragen steht Ihnen unser Steuerbüro telefonisch unter 08273/9998-24 gerne zur Verfügung. Die Zustellung der Gebührenbescheide erfolgt Ende Februar 2022 mit Fälligkeit der Endabrechnung und Festsetzung eines Abschlages zum 01.04.2022

Neues vom Hochbehälter Neubau

Nachdem die großen „Brocken“, Hallenbau, Edelstahlbehälter vor Weihnachten erfolgreich abgeschossen wurden geht es nun nahtlos weiter. Elektro-, Malerarbeiten finden gerade im Januar statt, bevor es dann im Februar mit den Hydraulikarbeiten weitergeht. Inbetriebnahme des neuen Hochbehälter soll dann im April sein.

Änderung des Umsatzsteuersatzes von 7% auf 5% für die Wasserlieferung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

mit Wirkung ab 1.07.2020 wurde zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Corona – Pandemie eine Senkung des Umsatzsteuersatzes bis 31.12.2020 beschlossen. Für die Wasserlieferung gilt grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz von 7%. Die Umsetzungsregelungen sehen für Wasserversorger vor, dass am Ende des Ablesezeitraums zum 31.12.2020 die gesamte Wasserlieferung für das Jahr 2020 den reduzierten Umsatzsteuer von 5% statt 7% unterliegt.

Eine Zwischenablesung zum 01.07.2020 ist somit nicht notwendig. Es ist Ihrerseits nichts zu Veranlassen. Bitte sehen Sie deshalb auch von der Meldung von Zählerständen ab. Sie provitieren vollumfänglich von den beschlossenen Erleichterungen der Bundesregierung, die wir mit der Jahresrechnung 2020 selbstverständlich berücksichtigen.