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Das ist zur Trinkwasserversorgung bei öffentlichen Veranstaltungen zu beachten

Auf öffentlichen Veranstaltungen wie Vereins- und Volksfesten sowie ähnlich gearteten Festen, Messen und Ausstellungen wird üblicherweise Trinkwasser verwendet, das über mobile Schlauchleitungen transportiert wird. Durch den Veranstalter sind hierbei umfassende Hygienevorschriften zu beachten, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden.

Solche zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen sind nach §11 Trinkwasserverordnung dem Gesundheitsamt anzuzeigen, dies kann auch durch Zusendung der von der Gemeinde ausgestellten Gestattung erfolgen.

Mit diesem Merkblatt zur Trinkwasserversorgung auf öffentlichen Veranstaltungen im Landkreis Augsburg sowie den Hinweisen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches zur Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen möchten wir den Verantwortlichen für derartige Veranstaltungen eine Orientierungshilfe über die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen an die Hand geben.