WZV-Brunnenstandortsuche war Thema im Gemeinderat Ellgau
WZV-Brunnenstandortsuche war Thema im Gemeinderat Ellgau
Am 29. April wurde im Gemeinderat in Ellgau ein Thema besprochen, das uns seit geraumer Zeit beschäftigt – die Suche nach einem Standort für unseren Trinkwasserbrunnen. Diesem Thema haben wir hier ein eigenes Kapitel aus unserer Homepage gewidmet.
Warum suchen wir nach einem neuen Standort für unseren Trinkwasserbrunnen?
Kurz umrissen dargestellt geht es darum: Unsere zwei Bestandsbrunnen haben eine bis 2034 befristete Fördererlaubnis für 550.000 Kubikmeter jährlich. Bereits heuer würde – der Wasserbedarfsprognose aus dem Jahr 2019 folgend – diese gesetzlich zugelassene Förderhöchstgrenze nicht mehr ausreichen, denn die Verbräuche steigen kontinuierlich. Bis zum Jahr 2060 wurde ein Wasserbedarf von 720.000 Kubikmetern prognostiziert, den der Wasserzweckverband gewährleisten muss.
Aktuell bestätigen sich die prognostizierten Zahlen zwar nicht, was aber dem Umstand geschuldet ist, dass der Zweckverband zur Wahrung der Versorgungssicherheit der Bestandskunden, jegliche Bau- und Gewerbegebietsausweisungen in allen Verbandsgemeinden untersagt hat. Dennoch sind den Gemeinden Nachverdichtungen erlaubt, welche sich natürlich bei den jährlichen Fördermengen auch bemerkbar machen.
Um nicht in die Verlegenheit zu kommen, einen Engpass zu überbrücken zu müssen, haben wir unseren Notverbund mit Mertingen aufgestockt, worüber wir im Bedarfsfall den zusätzlich erforderlichen Wasserbedarf abdecken können. Langfristig muss ein neuer Trinkwasserbrunnen erschlossen werden – und um den Standort dieses Brunnens ging es in der Sitzung des Ellgauer Gemeinderats am 29. April.
In der Gemeinderatsitzung am 29. April in Ellgau wurden erneut die Untersuchungsergebnisse zusammengefasst
Zwei Referenten – Dr. Bernd Hanauer vom Büro für Hydrologie und Umwelt GmbH und Dr. Rüdiger Zischak vom Wasserwirtschaftsamt – skizzierten dem Ellgauer Gremium, was in den letzten Jahren unternommen wurde, um einen neuen Brunnenstandort zu finden.
Im Jahr 2019 wurden drei Standorte untersucht:
- Ein Standort im Gemeindegebiet Allmannshofen musste aus der Überlegung ausscheiden, weil weite Teile des Gebiets der Schutzzone im Bereich der Ortsbebauung der Gemeinde selbst liegen. Das widerspricht dem Bayerischen Wassergesetz.
- Ein Brunnenstandort bei Nordendorf schied ebenfalls aus. Brunnen und Schutzzone liegen zu nah an der B2 und zu nah an der Westendorfer Wohnbebauung.
- Untersucht wurde auch ein Standort zwischen der Gemeinde Ellgau und der B2, nordwestlich der Gemeinde. Landwirtschaftliche Grundstücke in diesem Bereich sowie eine unklare Untergrundbeschaffenheit sorgen dafür, dass auch dieser Standort nicht empfohlen werden konnte.
Auch im Jahr 2021 wurden mehrere Standorte untersucht:
- Untersucht wurde, ob eine Erweiterung der Bestandsbrunnen nach Osten möglich wäre. Allerdings macht die Nähe zur B2 diesen Brunnenstandort zunichte.
- Untersucht wurde auch, inwiefern ein Standort südwestlich von Ellgau als Brunnenstandort möglich wäre. Für diesen Standort sprechen die Nähe zum Wasserwerk, die geringen Leitungskosten und, dass keine Wohnbebauung tangiert würde.
- Ein Standort nordwestlich von Ellgau hätte den Nachteil, dass je nach Zuschnitt der Schutzzone ein größeres Schutzgebiet ausgewiesen werden müsste, was auch die Herausforderung mit sich bringt, dass mehr Rechte Dritter betroffen wären.
- Ein Standort südlich von Ellgau wurde untersucht und aufgrund der zu geringen Passagezeit des Uferfiltrats, aus welchen sich das künftige Trinkwasser zu 100 Prozent speisen würde, als „nicht empfehlenswert“ deklariert.
- Ein Standort nördlich von Ellgau, zwischen dem Ort und der B2, würde ein besonders langes Schutzgebiet mit sich bringen und sogar in den Ortsbereich von Ostendorf hineinragen, was wiederum dem Bayerischen Wassergesetz widerspricht.
Im Jahr 2023 wurde ein Brunnenstandort nördlich von Ellgau untersucht, der sich im Gebiet des Zweckverbands Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW) befindet. Die vom Zweckverband zur Versorgung der Schmuttergruppe anvisierten Fördermengen wären für den WFW möglich; eine Erschließung wäre grundsätzlich realisierbar und würde auch keinen Ortsbereich tangieren. Allerdings spricht die konkurrierende Nutzung des Mühlbachs (Einleitung der Kläranlage von Ellgau, Uferfiltrat zur Gewinnung von Trinkwasser) fachlich gegen diesen Standort.
Das sind die Sorgen der Gemeinde Ellgau
Im Grunde genommen favorisiert die Gemeinde Ellgau den im Jahr 2023 untersuchten, nördlich gelegenen Standort. Dieser würde die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde in Richtung Westen nicht einschränken. Allerdings wurde in der Sitzung erneut erläutert, dass die Einleitung der Kläranlage von Ellgau – deren Neubau und Ertüchtigung sich ebenfalls gerade im Genehmigungsprozess befindet – in den Mühlbach das K.O.-Kriterium für den Standort ist. Eine Einleitung in den Lech zu forcieren, wäre für die Gemeinde Ellgau mit hohen Kosten und großen Umplanungen verbunden, hieß es in der Sitzung.
Aus Sicht des Zweckverbandes sind darüber hinaus auch die hohen Mehrkosten in Millionenhöhe zu berücksichtigen, die letztlich auch wieder auf die Verbraucher in Form von einer Gebührenerhöhung umgelegt werden müssten.
Dass wir in dem Gebiet südwestlich von Ellgau nach einem Brunnenstandort suchen, wäre unter Einschränkungen für die Gemeinde Ellgau denkbar, hieß es in der Sitzung. Die Gemeinde wünscht sich ihrerseits einen möglichst südlich gelegenen Brunnenstandort. Einen aktuell anvisierten Brunnenstandort südwestlich der Gemeinde – hier gab es unsererseits bereits vielversprechende Gespräche bezüglich einer Grundstücksverfügbarkeit, wird derzeit von der Gemeinde Ellgau kategorisch abgelehnt. Die Gemeinde Ellgau argumentiert hierzu, ihrerseits zu sehr in ihren künftigen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt zu sein. Mit einem noch südlicher gelegenen Brunnenstandort, nahe der Flurgrenze zu Ostendorf, bliebe der Weg der Gemeinde in Richtung Westen frei.
Derzeit sind alle Verbandsgemeinden in ihrer Entwicklung eingeschränkt
Sich darüber zu freuen, dass es jetzt mit der Brunnenstandortsuche weitergehen kann, wäre an dieser Stelle sicherlich zu optimistisch. Die Gemeinde Ellgau möchte nun darüber beraten, ob am Standort Nord festgehalten werden soll oder ob der WZV Unterstützung bei der Grundstücksuche im Süden der Gemeinde bekommt. Um die Tragweite des Themas deutlich zu machen – schließlich sind alle Verbandsgemeinden durch die mangelnden Wasserressourcen derzeit in ihrer Entwicklung eingeschränkt – waren zur Sitzung am 29. April auch Vertreter des WZV und der Verwaltung Gäste der Sitzung.
Nach einer doch eher irreführenden Formulierung im Mitteilungsblatt 03/2024 der Gemeinde Ellgau konnten Dr. Bernd Hanauer vom Büro für Hydrologie und Dr. Rüdiger Zischak vom Wasserwirtschaftsamt für Transparenz im Thema sorgten. Den Verbandsräten und den Verbrauchern stehen die Ausführungen zu den bisherigen Untersuchungen hier im vollen Umfang zur Verfügung.