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Aus der Verbandssitzung vom 14. Juli | Die Verlegung der Hauptleitung raus aus Blankenburg könnte im nächsten Jahr starten

Der Wasserrohrbruch am 3. Juli in Blankenburg war der zweite Vorfall binnen 16 Monaten, der nun dafür sorgt, dass die Sanierung und Verlegung der Hauptleitung priorisiert behandelt wird.

Anfang Juli war die AZ-Leitung mit einem Durchmesser von 200 Millimetern gebrochen und schwemmte beinahe Teile eines Hofes am Haldenanger bergabwärts. Im März 2024 brach die Parallelleitung aus PVC mit einem 250 Millimeter Durchmesser nur zwei Meter daneben. Nach zwei großen Schäden und der Ungewissheit darüber, was noch in vier Metern Tiefe passieren könnte, soll die Planung zur Verlegung der Hauptleitung nun noch in diesem Jahr konkret werden. Bernhard Wernthaler vom Ingenieurbüro Kienlein skizzierte am 14. Juli, wo die Leitungen außerhalb des Orts verlaufen könnten. Neu gebaut werden müsse eine Leitungsstrecke von etwa 1,2 Kilometern. Verbaut werden könnten dann Guss- oder PE-Leitungen.

Einstimmig beschloss das Gremium, dass das Ingenieurbüro Kienlein eine detaillierte Entwurfsplanung ausarbeiten und bis zur Sitzung im Herbst eine Kostenaufstellung vorlegen soll. Ziel der Maßnahme soll es nun sein, die Trinkwasserleitungen, die im eng bebauten Bereich in Blankenburg verlaufen, weiter nördlich und näher an der Erdoberfläche zu verlegen, so dass das Technik-Team etwaige Schäden besser selbst beheben kann und keine Spezialfirma beauftragt werden muss.

Auch im Bereich der Schmutter, wo die Hauptleitung ebenfalls saniert werden soll, kommt es zu Verzögerungen. Der Genehmigungsbescheid steht noch aus. Um einen Düker, eine unterirdische Leitung in der Schmutter, verlegen zu können, muss die Baustelleninfrastruktur nämlich auf Privatgrund errichtet werden. In der Ursprungsplanung war dieser Flächenbedarf noch nicht absehbar. Ebenfalls zur Maßnahme gehört die Sanierung der Hauptleitung östlich der Schmutter mit Inlinern. Die Gesamtmaßnahme soll im Frühjahr starten.

Aus der Verbandssitzung vom 14. Juli | Meitingen meldet Bedenken beim Brunnenstandort an

Die Suche nach einem neuen Trinkwasserbrunnenstandort beschäftigte den Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe (WZV) auch in der Sitzung vom 14. Juli.

Diskutiert wurde das Thema im Gremium nach dem fachlichen Input von zwei Referenten:

  • Bernd Hanauer vom Büro für Hydrologie fasste die Ergebnisse der vorangegangenen Untersuchungen zusammen, die Sie hier nachlesen können. Kurz zusammengefasst wäre demnach ein Trinkwasserbrunnenstandort nördlich von Ellgau denkbar und ein Standort südwestlich des Ortes.
  • Bernhard Wernthaler vom Ingenieurbüro Kienlein lieferte eine erste Kostenschätzung: Der Standort nordwestlich von Ellgau könnte zwischen 3,8 und 4,1 Millionen Euro kosten; der Standort südwestlich von Ellgau könnte 1,6 bis 1,9 Millionen Euro kosten.

Die Gemeinde Ellgau, auf dessen Flur der Brunnen entstehen wird, hatte sich in einer eigenen Gemeinderatsitzung zu dem Thema für den Standort südwestlich ausgesprochen. In der Sitzung in Ellgau teilte das Wasserwirtschaftsamt (WWA) mit, den Brunnenstandort zu favorisieren, der die wenigsten Risiken birgt und ein möglichst kleines Schutzgebiet nötig macht.

Meitingens Bürgermeister Dr. Michael Higl formuliert die Bedenken der Marktgemeinde so:

In der Vergangenheit äußerten sich vor allem die Vertreter der Gemeinde Ellgau kritisch mit Blick auf die Standortwahl. In der Sitzung vom 14. Juli formulierte Meitingens Bürgermeister Dr. Michael Higl seine Bedenken. Vor allem der Ortsteil Ostendorf wird von der Schutzgebietszone eines neuen Brunnens südwestlich von Ellgau betroffen sein. Zu möglichen Folgen für die Bevölkerung (u.a. in der Wochenendsiedlung), für die Landwirtschaft und für etwaige Baumaßnahmen rund um die Kläranlage brachte Dr. Michael Higl im Gremium diese Fragen vor:

  • Wurde der Nord-Standort als Alternative vollumfänglich geprüft? Ein Manko am Standort nördlich von Ellgau war die Einleitung der Ellgauer Kläranlage in den Mühlbach. Würde die Ellgauer Kläranlage hingegen in den Lech entwässern – was eine Umplanung der aktuellen Ertüchtigungsmaßnahme bedingen würde – könnte der Nord-Standort ggf. zur Alternative werden.
  • Welche (vielleicht kostspieligen) Auflagen gibt es für die Bauteile der Ostendorfer Kläranlage, wenn das Leitungsnetz im Wasserschutzgebiet liegen würde? Zwei große Leitungen der Ostendorfer Kläranlage – mit 200 und 700 Millimeter Durchmesser – würden sich beim Standort südwestlich von Ellgau im Schutzgebiet III befinden. Etwaige Kosten für Dichtigkeitsprüfungen oder teureres Material muss die Marktgemeinde Meitingen, der Betreiber der Kläranlage, tragen und umlegen.
  • Auf welche Einschränkungen muss sich der Schweinestallbesitzer einstellen, der auf Ostendorfer Flur seine Stallungen besitzt, die dann in der Schutzzone III liegen würden? Laut Dr. Bernd Hanauer gilt für die Stallung Bestandsschutz. Mit Auflagen habe der Landwirt nur bei einer Erweiterung seiner Stallungen zu rechnen. Die Landwirte, die Einschränkungen durch die Auflagen im Schutzgebiet II erfahren, werden entschädigt. Im Schutzgebiet III gelten derzeit dieselben Regularien wie in der Düngeschutzverordnung. In der Praxis lässt sich jedoch die Wertminderung der landwirtschaftlichen Grundstücke spüren.
  • Welche Regularien gelten für die Wochenendsiedlung in Ostendorf? Laut Dr. Bernd Hanauer sei die Wochenendsiedlung nicht mit einer geschlossenen Wohnbebauung gleichzusetzen, wodurch sich keine Einschränkungen ergeben.
  • Was wäre, wenn die Meitinger Ortsteile Waltershofen und Ostendorf vom Meitinger Wasserwerk versorgt werden und beim WZV aussteigen? Damit würden etwa 80.000 Kubikmeter pro Jahr weniger Wasser benötigt. Da die Kapazitätsgrenze bei 550.0000 Kubikmetern im Jahr liegt, der Bedarf kontinuierlich steigt und die Wasserförderung aus den Bestandsbrunnen nur bis 2034 möglich ist, muss dennoch ein neuer Brunnenstandort gesucht werden.

Eine erste Einschätzung zu den vorgetragenen Fragen liefert Dr. Bernd Hanauer bereits in der Sitzung am 14. Juli. Bis zur nächsten Sitzung sollen die Punkte detailliert aufgearbeitet werden.

 

 

 

04.07.2025 Am 14. Juli tagt der Wasserzweckverband

Am Montag, den 14. Juli, findet um 18 Uhr eine Sitzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe im Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf statt. Ein Thema der Sitzung ist die Sicherung der Trinkwasserversorgung. Geplant ist die zusammenfassende Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Brunnenstandortsuche.

Tagesordnung

  1. Sicherung der Trinkwasserversorgung.
    hier: Zusammenfassende Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der
    Brunnenstandortsuche; Referenten: Hr. Dr. Hanauer (Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH), Hr. Wernthaler
    (Büro Kienlein)
  2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 10.02.2025
  3. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe
  4. Bericht des Verbandsvorsitzenden
  5. Bericht des Wassermeisters
  6. Ortsrecht, hier: 2. Änderungssatzung zur Verbandssatzung
  7. Erschließung des Gewerbegebiets „Via Claudia Ost I“, Gemarkung Westendorf, hier: Abschluss einer Zweckvereinbarung nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zwischen dem Verband und dem Markt Meitingen
  8. Rechnungslegung und Jahresabschluss nach Art. 102 GO, hier: Feststellung der Jahresrechnung 2024
  9. Rechnungslegung und Jahresabschluss nach Art. 102 GO, hier: Entlastung der Jahresrechnung 2024
  10. Kenntnisnahmen und Anfragen

Die offizielle Bekanntmachung steht zum Download bereit.

WZV-Brunnenstandortsuche war Thema im Gemeinderat Ellgau

WZV-Brunnenstandortsuche war Thema im Gemeinderat Ellgau

Am 29. April wurde im Gemeinderat in Ellgau ein Thema besprochen, das uns seit geraumer Zeit beschäftigt – die Suche nach einem Standort für unseren Trinkwasserbrunnen. Diesem Thema haben wir hier ein eigenes Kapitel aus unserer Homepage gewidmet.

Warum suchen wir nach einem neuen Standort für unseren Trinkwasserbrunnen?

Kurz umrissen dargestellt geht es darum: Unsere zwei Bestandsbrunnen haben eine bis 2034 befristete Fördererlaubnis für 550.000 Kubikmeter jährlich. Bereits heuer würde – der Wasserbedarfsprognose aus dem Jahr 2019 folgend – diese gesetzlich zugelassene Förderhöchstgrenze nicht mehr ausreichen, denn die Verbräuche steigen kontinuierlich. Bis zum Jahr 2060 wurde ein Wasserbedarf von 720.000 Kubikmetern prognostiziert, den der Wasserzweckverband gewährleisten muss.

Aktuell bestätigen sich die prognostizierten Zahlen zwar nicht, was aber dem Umstand geschuldet ist, dass der Zweckverband zur Wahrung der Versorgungssicherheit der Bestandskunden, jegliche Bau- und Gewerbegebietsausweisungen in allen Verbandsgemeinden untersagt hat. Dennoch sind den Gemeinden Nachverdichtungen erlaubt, welche sich natürlich bei den jährlichen Fördermengen auch bemerkbar machen.

Um nicht in die Verlegenheit zu kommen, einen Engpass zu überbrücken zu müssen, haben wir unseren Notverbund mit Mertingen aufgestockt, worüber wir im Bedarfsfall den zusätzlich erforderlichen Wasserbedarf abdecken können. Langfristig muss ein neuer Trinkwasserbrunnen erschlossen werden – und um den Standort dieses Brunnens ging es in der Sitzung des Ellgauer Gemeinderats am 29. April.

In der Gemeinderatsitzung am 29. April in Ellgau wurden erneut die Untersuchungsergebnisse zusammengefasst

Zwei Referenten – Dr. Bernd Hanauer vom Büro für Hydrologie und Umwelt GmbH und Dr. Rüdiger Zischak vom Wasserwirtschaftsamt – skizzierten dem Ellgauer Gremium, was in den letzten Jahren unternommen wurde, um einen neuen Brunnenstandort zu finden.

Im Jahr 2019 wurden drei Standorte untersucht:

  • Ein Standort im Gemeindegebiet Allmannshofen musste aus der Überlegung ausscheiden, weil weite Teile des Gebiets der Schutzzone im Bereich der Ortsbebauung der Gemeinde selbst liegen. Das widerspricht dem Bayerischen Wassergesetz.
  • Ein Brunnenstandort bei Nordendorf schied ebenfalls aus. Brunnen und Schutzzone liegen zu nah an der B2 und zu nah an der Westendorfer Wohnbebauung.
  • Untersucht wurde auch ein Standort zwischen der Gemeinde Ellgau und der B2, nordwestlich der Gemeinde. Landwirtschaftliche Grundstücke in diesem Bereich sowie eine unklare Untergrundbeschaffenheit sorgen dafür, dass auch dieser Standort nicht empfohlen werden konnte.

Auch im Jahr 2021 wurden mehrere Standorte untersucht:

  • Untersucht wurde, ob eine Erweiterung der Bestandsbrunnen nach Osten möglich wäre. Allerdings macht die Nähe zur B2 diesen Brunnenstandort zunichte.
  • Untersucht wurde auch, inwiefern ein Standort südwestlich von Ellgau als Brunnenstandort möglich wäre. Für diesen Standort sprechen die Nähe zum Wasserwerk, die geringen Leitungskosten und, dass keine Wohnbebauung tangiert würde.
  • Ein Standort nordwestlich von Ellgau hätte den Nachteil, dass je nach Zuschnitt der Schutzzone ein größeres Schutzgebiet ausgewiesen werden müsste, was auch die Herausforderung mit sich bringt, dass mehr Rechte Dritter betroffen wären.
  • Ein Standort südlich von Ellgau wurde untersucht und aufgrund der zu geringen Passagezeit des Uferfiltrats, aus welchen sich das künftige Trinkwasser zu 100 Prozent speisen würde, als „nicht empfehlenswert“ deklariert.
  • Ein Standort nördlich von Ellgau, zwischen dem Ort und der B2, würde ein besonders langes Schutzgebiet mit sich bringen und sogar in den Ortsbereich von Ostendorf hineinragen, was wiederum dem Bayerischen Wassergesetz widerspricht.

Im Jahr 2023 wurde ein Brunnenstandort nördlich von Ellgau untersucht, der sich im Gebiet des Zweckverbands Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW) befindet. Die vom Zweckverband zur Versorgung der Schmuttergruppe anvisierten Fördermengen wären für den WFW möglich; eine Erschließung wäre grundsätzlich realisierbar und würde auch keinen Ortsbereich tangieren. Allerdings spricht die konkurrierende Nutzung des Mühlbachs (Einleitung der Kläranlage von Ellgau, Uferfiltrat zur Gewinnung von Trinkwasser) fachlich gegen diesen Standort.

Das sind die Sorgen der Gemeinde Ellgau

Im Grunde genommen favorisiert die Gemeinde Ellgau den im Jahr 2023 untersuchten, nördlich gelegenen Standort. Dieser würde die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde in Richtung Westen nicht einschränken. Allerdings wurde in der Sitzung erneut erläutert, dass die Einleitung der Kläranlage von Ellgau – deren Neubau und Ertüchtigung sich ebenfalls gerade im Genehmigungsprozess befindet – in den Mühlbach das K.O.-Kriterium für den Standort ist. Eine Einleitung in den Lech zu forcieren, wäre für die Gemeinde Ellgau mit hohen Kosten und großen Umplanungen verbunden, hieß es in der Sitzung.

Aus Sicht des Zweckverbandes sind darüber hinaus auch die hohen Mehrkosten in Millionenhöhe zu berücksichtigen, die letztlich auch wieder auf die Verbraucher in Form von einer Gebührenerhöhung umgelegt werden müssten.

Dass wir in dem Gebiet südwestlich von Ellgau nach einem Brunnenstandort suchen, wäre unter Einschränkungen für die Gemeinde Ellgau denkbar, hieß es in der Sitzung. Die Gemeinde wünscht sich ihrerseits einen möglichst südlich gelegenen Brunnenstandort. Einen aktuell anvisierten Brunnenstandort südwestlich der Gemeinde – hier gab es unsererseits bereits vielversprechende Gespräche bezüglich einer Grundstücksverfügbarkeit, wird derzeit von der Gemeinde Ellgau kategorisch abgelehnt. Die Gemeinde Ellgau argumentiert hierzu, ihrerseits zu sehr in ihren künftigen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt zu sein. Mit einem noch südlicher gelegenen Brunnenstandort, nahe der Flurgrenze zu Ostendorf, bliebe der Weg der Gemeinde in Richtung Westen frei.

Derzeit sind alle Verbandsgemeinden in ihrer Entwicklung eingeschränkt

Sich darüber zu freuen, dass es jetzt mit der Brunnenstandortsuche weitergehen kann, wäre an dieser Stelle sicherlich zu optimistisch. Die Gemeinde Ellgau möchte nun darüber beraten, ob am Standort Nord festgehalten werden soll oder ob der WZV Unterstützung bei der Grundstücksuche im Süden der Gemeinde bekommt. Um die Tragweite des Themas deutlich zu machen – schließlich sind alle Verbandsgemeinden durch die mangelnden Wasserressourcen derzeit in ihrer Entwicklung eingeschränkt – waren zur Sitzung am 29. April auch Vertreter des WZV und der Verwaltung Gäste der Sitzung.

Nach einer doch eher irreführenden Formulierung im Mitteilungsblatt 03/2024 der Gemeinde Ellgau konnten Dr. Bernd Hanauer vom Büro für Hydrologie und Dr. Rüdiger Zischak vom Wasserwirtschaftsamt für Transparenz im Thema sorgten. Den Verbandsräten und den Verbrauchern stehen die Ausführungen zu den bisherigen Untersuchungen hier im vollen Umfang zur Verfügung.

Aus der Verbandssitzung vom 10. Februar 2025

Aus der Verbandssitzung vom 10. Februar 2025

In der Verbandssitzung am 11. November 2024 haben wir neue Beiträge und Gebühren verabschiedet, wie Sie hier nachlesen können. Die Kalkulation für Beiträge und Gebühren beruht auf einem Blick in die Vergangenheit, auf die Kosten, die in den vergangenen drei Jahren angefallen sind, und auf einem Blick in die Zukunft – auf das, was wir als WZV in den nächsten Jahren planen. Und eben diese Planungen waren auch Thema der WZV-Sitzung am 10. Februar 2025.


Diese Projekte sind heuer geplant

Konkret mit Zahlen belegt bedeutet das: Aus dem Jahr 2024 müssen wir ein Defizit von 109.500 Euro in diesem Jahr nachträglich ausgleichen. Zudem planen wir diese Investitionen:

  • Die Umbaumaßnahmen am Pumpwerk in Mertingen sind bereits abgeschlossen, nun folgen die Arbeiten am Einbindeschacht. Kostenfaktor: 125.000 Euro plus 7.000 Euro Planungskosten.
  • In Westendorf wurden und werden neue Trinkwasserleitungen in der Schulstraße verlegt. Kostenfaktor: 219.000 Euro.
  • Die Spülbohrung unter der B2 wurde in Westendorf bereits umgesetzt. Kostenfaktor: 25.000 Euro.
  • Die Sanierung eines ersten Abschnitts der Hauptleitung vom Betriebsgebäude in Nordendorf bis zur Schmutter inklusive zweier Düker (unter der Schmutter hindurch) ist für heuer geplant. Kostenfaktor: 695.000 Euro.

Ausblick auf die Jahre 2026, 2027 und 2028

In der sogenannten Finanzplanung haben wir ebenfalls einige Projekte anvisiert. Um diese Abwägungen mit validen Zahlen untermauern zu können, sind für die Jahre 2025 bis 2028 Planungs- und Nebenkosten in Höhe von über 280.000 Euro veranschlagt worden. Was wir planen?

  • Die Öffnung der Ringleitung zwischen Ellgau und Nordendorf steht an.
  • Planungen für die Rohrleitungserneuerung zwischen Druisheim und Allmannshofen sollen angestoßen werden. Dabei muss noch geprüft werden, ob es wirtschaftlicher ist, die Leitungen in der Gesamtheit oder in Teilen zu erneuern.
  • Ein weiterer Planungsauftrag umfasst die Sanierung des zweiten Teils der Nordendorfer Hauptleitung von der Schmutter bis zum Hochbehälter in Blankenburg.

Beide Leitungserneuerungen sind dringlich, wobei aufgrund der Haushaltslage nur eine der beiden Maßnahmen im benannten Zeitraum auch baulich umzusetzen sein wird.

Weitere 400.000 Euro sind für den Grunderwerb samt Nebenkosten reserviert. Je 100.000 Euro sollen jährlich in den Rückbau der Totleitungen investiert werden, die ein erhebliches Risiko für unser gesamtes Netz darstellen. Die im Risikokonzept ebenfalls geforderte Zaunanlage rund ums Wasserwerk wird mit 15.000 Euro zu Buche schlagen. Weitere 28.000 Euro sollen in IT-Betriebstechnik und Equipment für das Technik-Team investiert werden.

Geplante Kreditaufnahmen

Zwar steigen die Einnahmen an Benutzungsgebühren im Jahr 2025 auf über eine Million Euro, allerdings reicht das nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken und die Projekte wie angedacht umzusetzen. Deswegen steht ein Kreditbedarf von 950.000 Euro im Jahr 2025 an.

Weitere interessanten Zahlen, Daten Fakten aus der Verbandssitzung

Im Jahr 2024 haben wir 527.000 Kubikmetern Trinkwasser aus unseren Brunnen gepumpt, womit nur noch 23.000 Kubikmeter Luft sind zur max. Fördergrenze von 550.000 Kubikmetern. Verkauft wurden rund 460.000 Kubikmeter Wasser. Die Differenz zur geförderten Menge ist auf die Verkeimung im Leitungsnetz im vergangenen Jahr zurückzuführen. Um die Leitungen wieder keimfrei zu bekommen, hat das WZV-Technik-Team unentwegt die Leitungen gespült. Auch der Wasserrohrbruch an der Hauptleitung in Nordendorf sowie die dadurch bedingten Spülungen bedingen die große Lücke zwischen verkauftem und gepumptem Wasser.

31.01.2025 Am 11. Februar tagt der Wasserzweckverband

Am Montag, den 10. Februar, findet um 18 Uhr eine Sitzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe im Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf statt. Das Thema der Verbandssitzung sind die Finanzen. Beschlossen werden soll die Haushaltssatzung für das Jahr 2025.

Diese Themen stehen auf der Agenda:

  1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 11.11.2024
  2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe
  3. Bericht des Verbandsvorsitzenden
  4. Bericht des Wassermeisters
  5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025; hier: Beratung und ggf. Beschlussfassung
  6. Vollzug des Haushalts:
    1. Vergabeermächtigung des Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreterin für Einzelmaßnahmen
    2. Beschluss zur Kreditaufnahme
  7. Kaufmännischer Jahresabschluss 2023, hier: Feststellung des Ergebnisses (Bilanz)
  8. Kenntnisnahmen und Anfragen

Die offizielle Bekanntmachung steht zum Download bereit.

Bald ist der Trinkwasserbezug möglich

Bald ist der Trinkwasserbezug möglich

In zwei Etappen kann nun baulich umgesetzt werden, was Ende vergangenen Jahres beschlossen wurde. Um für mehr Versorgungssicherung im Verbandsgebiet zu sorgen, wurde der Notverbund mit der Gemeinde Mertingen erweitert. Vertraglich geregelt wurde, dass auch ein Trinkwasserbezug möglich ist. Nun steht die technische Umsetzung an: In diesem Jahr wird der Notverbundschacht Mertingen-Druisheim umgebaut; Anfang nächstes Jahr soll dann die Einbindung beim Hochbehälter in Blankenburg erfolgen, um einen Trinkwasserbezug zu ermöglichen.

Foto: Marco Schopper

Informationen nach § 45 Trinkwasserverordnung

Informationen nach § 45 der Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung regelt ganz grundsätzlich, wie wir als Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe im Umgang in Ihrem Trinkwasser zu agieren haben.

Im § 45 der Trinkwasserverordnung ist beispielsweise unter Punkt (1) auch Folgendes zur Kommunikation festgelegt:

„Der Betreiber einer zentralen Wasserversorgungsanlage oder einer dezentralen Wasserversorgungsanlage hat den betroffenen Anschlussnehmern mindestens jährlich geeignetes und leicht verständliches Informationsmaterial über die Beschaffenheit des Trinkwassers in Textform zu übermitteln. Die Anschlussnehmer sind verpflichtet, das Informationsmaterial unverzüglich an betroffene Verbraucher, die durch ihn mit Trinkwasser versorgt werden, in Textform weiterzugeben.“

Diesem Paragrafen möchten wir nun in Form eines Informationsschreibens nachkommen, das wir hier nur der Vollständigkeit halber auch online publizieren. Alle Bürgerinnen und Bürger, die in unserem Verbandsgebiet Trinkwasser beziehen, erhalten dieses Dokument auch postalisch. Die Verteilung ist für Dezember geplant. Das Infoschreiben wird zusammen mit den Ablesebriefen für die Zählerstandsmeldung verschickt.

Dieses Dokument erhalten Sie in Kürze per Post: Bürgerinformation nach § 45

§ 46 der Trinkwasserverordnung schreibt uns vor, was wir hier auf unserer Internetseite darüber hinaus noch zu publizieren haben. So ist beispielsweise auch das FAQ-Kapitel entstanden, in dem wir Ihnen praxisnahe Verbauchertipps an einer Stelle gebündelt haben.

 

 

Aus der Verbandssitzung vom 11.11.2024 | Gebührenkalkulation

Aus der Verbandssitzung vom 11.11.2024 | Gebührenkalkulation

Gerne möchten wir Ihnen regelmäßig ein Update aus der Verbandssitzung geben, das kein vollumfängliches Protokoll sondern vielmehr eine Zusammenfassung verbraucherrelevanter Informationen darstellen soll. Deswegen werden die einzelnen Themen aus der Tagesordnung auch nur punktuell hier zusammengefasst.

Im Folgenden können Sie nun die Informationen nachlesen, die das Gremium und die anwesenden Gäste zu TOP 7 – Gebührenkalkulation – erhalten haben.

 


Der Wasserzweckverband muss als Versorgungseinrichtung kostendeckend arbeiten, was bedeutet: Das Geld, was der Zweckverband zur Versorgung der Schmuttergruppe ausgibt, muss er auch einnehmen. Um kostendeckend zu arbeiten, werden einerseits Ausgaben berücksichtigt, die im vergangenen Berechnungszeitraum lagen, also 2021 bis 2024, und die im kommenden Berechnungszeitraum voraussichtlich anstehen werden, also zwischen 2025 bis 2027.

In diesem Zeitraum steht die Sanierung eines Teilabschnitts der Hauptleitung an, die 800.000 Euro kosten wird. Für die Rohrleitungserneuerung haben wir 480.000 Euro kalkuliert; jedes Jahr werden etwa 100.000 Euro in unser Rohrnetz investiert. Weitere 100.000 Euro jährlich werden wir für den Rückbau von Totleitungen aufwenden – eine Hausaufgabe, die wir auf Basis der Risikoanalyse dringend zu erledigen haben, um das Risiko zu minimieren, dass unser Netz verunreinigt wird. Eine neue Rohrleitung im Bereich Druisheim/Allmannshofen könnte im Jahr 2026 Kosten in Höhe von 750.000 Euro verursachen.

Ganz weit in die Zukunft gesprochen, wird der Zweckverband zur Versorgung der Schmuttergruppe in den nächsten zehn bis 20 Jahren über zehn Millionen Euro investieren. Um diese Maßnahmen, aber auch Personal und Verwaltung bezahlen zu können, werden Gebühren und Beiträge erhoben. Und da der neue Abrechnungszeitraum ansteht, ist nun auch die Zeit, um neue Gebühren zu kalkulieren, die mit Blick auf steigende Kosten in allen Bereichen ebenfalls höher ausfallen werden als bisher.


Beraten wurde in der WZV-Sitzung am 11. November, ob an beiden Gebührenpositionen Anpassungen stattfinden sollen – also an der Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr oder nur an der Verbrauchsgebühr. Einstimmig entschieden hat sich das Gremium nun dafür, die Gebühren ab dem 1. Januar 2025 so anzuheben:

Grundgebühr (§ 9a BGS/WAS)
QN 2.5 (bis 4 m3/h Dauerdurchfluss – normaler Hauswasseranschluß) 72,00 €/Jahr

bisher: 48,00 €/Jahr
QN 6 (bis 10 m3/h Dauerdurchfluss) 180,00 €/Jahr
bisher: 120,00 €/Jahr
QN 10 (bis 16 m3/h Dauerdurchfluss) 288,00 €/Jahr
bisher: 192,00 €/Jahr
über QN 10 864,00 €/Jahr
bisher: 600,00 €/Jahr
Verbrauchsgebühr | Gebühr für Bauwasser
Pro m3 1,76 €
bisher: 1,30 €/m³

Unverändert blieben:

  • Standrohrleihgebühr: 5 €/Tag (Mindestabnahme: 30 m³)
  • Herstellungsbeiträge 0,80 € pro m² Grundstücksfläche, 4,00 € pro m² Geschossfläche

Sobald die neue Satzung in Kraft tritt, können Sie diese hier nachlesen. Die Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2025.