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Aus der Verbandssitzung vom 11.11.2024 | Sicherung der Trinkwasserversorgung

Aus der Verbandssitzung vom 11.11.2024 | Sicherung der Trinkwasserversorgung

Gerne möchten wir Ihnen regelmäßig ein Update aus der Verbandssitzung geben, das kein vollumfängliches Protokoll sondern vielmehr eine Zusammenfassung verbraucherrelevanter Informationen darstellen soll. Deswegen werden die einzelnen Themen aus der Tagesordnung auch hier nur punktuell zusammengefasst.

Im Folgenden können Sie nun die Informationen nachlesen, die das Gremium und die anwesenden Gäste zu TOP 1 – Sicherung der Trinkwasserversorgung – erhalten haben.

Zur Verbandssitzung am 11. November hatten wir Referenten von einem Büro für Hydrogeologie sowie vom Wasserwirtschaftsamt geladen, die vorstellen sollten, welcher Weg in den vergangenen Jahren beschritten wurde, um einen neuen Trinkwasserstandort zu finden, der aus diesen Gründen wichtig ist:

  • Zum einen ist das Fördervolumen der Bestandsbrunnen auf 550.000 Kubikmeter im Jahr begrenzt. Zum Vergleich: Bis zum Ende des Jahres wird ein Jahresverbrauch von 530.000 Kubikmetern erwartet. Laut einer durchgeführten Wasserbedarfsprognose könnte bereits im nächsten Jahr die maximale Fördermenge erreicht sein, was bedeutet, dass wir mehr Trinkwasser zukaufen müssen.
  • Zum anderen zeigt ein Blick in die nahe Zukunft, dass bereits im Jahr 2034 – also in gerade einmal zehn Jahren – die Entnahmerlaubnis für unsere Bestandsbrunnen abläuft. Aufgrund der Nähe zur B2 – die wasserrechtlich als Gefahrenzone angesehen wird – ist ausgeschlossen, dass wir unsere Bestandsbrunnen in dieser Form weiter betreiben dürfen.

Diese zwei gewichtigen Gründe machen die Suche nach einem neuen Brunnenstandort zum Thema mit höchster Priorität – allerdings hapert es an einem geeigneten Grundstück. Und selbstverständlich sind auch die Sorgen groß, welche Folgen ein neues Wasserschutzgebiet für die betroffenen Gemeinden mit sich bringt.


Um an dieser Stelle so transparent wie möglich über den Sachstand informieren zu können, möchten wir Ihnen die bereits in Auftrag gegebenen Untersuchungen zur Verfügung stellen:

  • Untersuchung aus dem Jahr 2019

    Die Untersuchung aus dem Jahr 2019 fußt auf einer vergleichsweise einfachen Berechnung. Untersucht wurden dabei drei Standorte:

    1. Untersucht wurde ein Standort im Gemeindegebiet Allmannshofen. Dieser Standort muss aus der Überlegung ausscheiden, weil weite Teile des Gebiets der Schutzzone im Gemeindegebiet selbst liegen. Das widerspricht dem Bayerischen Wassergesetz.
    2. Untersucht wurde ein Brunnenstandort bei Nordendorf. Dieser wird aus zwei Gründen nicht empfohlen: Brunnen und Schutzzone liegen zu nah an der B2 und zu nah an der Westendorfer Wohnbebauung.
    3. Untersucht wurde auch ein Standort zwischen der Gemeinde Ellgau und der B2, nordwestlich der Gemeinde. Landwirtschaftliche Grundstücke in diesem Bereich sowie eine unklare Untergrundbeschaffenheit sorgen dafür, dass auch dieser Standort nicht empfohlen werden kann.

    Fazit: Keiner der im Jahr 2019 untersuchten Standorte ist geeignet. Unberücksichtigt blieben etwaige Brunnenstandorte westlich der Schmutter – der Grundwasserleiter ist hier zu Ende, zudem sind die Gesteinsschichten nur gering durchlässig.

    Zum Nachlesen: Gutachten_Juni 2019 -Sicherung der TwVersorgung der Schmuttergruppe – Untersuchungen zur Verbesserung der TwGewinnung

  • Untersuchung aus dem Jahr 2021

    Die nächste Untersuchung fand im Jahr 2021 statt. Im Fokus stand dabei mitunter die Beschaffung des Untergrunds und damit auch die Durchlässigkeit und Mächtigkeit der Kiesel im Untergrund.

    Erneut wurden mehrere Standorte untersucht:

    1. Untersucht wurde, ob eine Erweiterung der Bestandsbrunnen nach Osten möglich wäre. Allerdings macht die Nähe zur B2 diesen potentiellen Brunnenstandort zunichte.
    2. Untersucht wurde dann, inwiefern ein Standort südwestlich von Ellgau als Brunnenstandort möglich wäre. Für diesen Standort sprechen die Nähe zum Wasserwerk, die geringen Leitungskosten und, dass keine Wohnbebauung tangiert würde.
    3. Ein weiterer Standort nordwestlich von Ellgau birgt den Nachteil, dass je nach Zuschnitt der Schutzzone ein größeres Schutzgebiet ausgewiesen werden müsste, was auch die Herausforderung mit sich bringt, dass mehr Rechter Dritte betroffen wären.
    4. Ein Standort südlich von Ellgau wurde untersucht und aufgrund der Nähe zur Kläranlage in Ostendorf als „nicht empfehlenswert“ deklariert.
    5. Ein Standort nördlich von Ellgau, zwischen dem Ort und der B2, würde ein besonders langes Schutzgebiet mit sich bringen und sogar in den Ortsbereich von Ostendorf hineinragen, was wiederum dem Bayerischen Wassergesetz widerspricht.

    Fazit: Als Favorit bezeichnet wurde Standort Nummer 2 südwestlich von Ellgau. Möglich wäre auch Standort Nummer 3, der sich nordwestlich von Ellgau befindet.

    Zum Nachlesen: Gutachten_März 2021 -Sicherung der TwVersorgung der Schmuttergruppe – Untersuchungen zur Verbesserung der TwGewinnung

  • Untersuchung aus dem Jahr 2024

    Im Jahr 2023 wurde ein Brunnenstandort nördlich von Ellgau untersucht, der sich im Gebiet des Zweckverbands Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW) befindet. Die vom Zweckverband zur Versorgung der Schmuttergruppe anvisierten Fördermengen wären für WFW möglich; eine Erschließung wäre grundsätzlich realisierbar und würde auch keinen Ortsbereich tangieren.

    Fazit: Eine Besprechung dieses möglichen Brunnenstandorts mit dem Wasserwirtschaftsamt brachte jedoch keine Änderung mit sich, da die konkurrierende Nutzung des Mühlbachs (Einleitung der Kläranlage von Ellgau, Uferfiltrat zur Gewinnung von Trinkwasser) sich gegenseitig ausschließen. Das Wasserwirtschaftsamt favorisiert den im Jahr 2021 untersuchten zweiten Standort südwestlich von Ellgau.

    Zum Nachlesen: Gutachten_Januar 2024 -Sicherung der TwVersorgung der Schmuttergruppe – Untersuchungen zur Verbesserung der TwGewinnung


Aktueller Stand: Das Wasserwirtschaftsamt bekräftigt den Wunsch nach einem neuen Brunnenstandort südwestlich von Ellgau und argumentiert, dass das Wasserschutzgebiet „vollwirksam“ wäre, was bedeutet, dass in einer Variantenstudie keine Risiken nachgewiesen wurden, die zum Ausschluss des Standorts geführt haben. Erklärt wurde dem Gremium, dass stets der Standort favorisiert würde, der die wenigsten Risiken birgt und ein möglichst kleines Schutzgebiet nötig macht. So wäre das Risiko möglichst gering, dass eine Klage gegen den Brunnenstandort und gegen die Schutzzone rechtliche Konsequenzen für den Zweckverband zur Versorgung der Schmuttergruppe hätte.

Fakt ist jedoch auch, dass aktuell noch keine Grundstücksverfügbarkeit gegeben ist.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Trinkwasserbrunnensuche haben wir hier bereits gelistet.

04.11.2024 Nächste Woche tagt der Wasserzweckverband

Am Montag, den 11. November, findet um 18 Uhr eine Sitzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe im Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf statt. Ein Thema der Verbandssitzung ist die Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Brunnenstandortsuche. Dafür werden zwei Referenten an der Sitzung teilnehmen. Auch die Ertüchtigung eines Teilabschnitts der Hauptleitungen nach Blankenburg wird Thema der Sitzung sein. Darüber hinaus wird die Gebührenkalkulation vorgestellt, die auch festlegen wird, wie hoch der Wasserpreis ab dem 1. Januar 2025 für die Bürgerinnen und Bürger im Versorgungsgebiet ausfallen wird.

Das sind die Themen im öffentlichen Teil:

  1. Sicherung der Trinkwasserversorgung
    hier: Zusammenfassende Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Brunnenstandortsuche
    Referenten: Dr. Hanauer (Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH), Dr. Zischak (Wasserwirtschaftsamt Donauwörth)
  2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.07.2024
  3. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe
  4. Bericht des Verbandsvorsitzenden
  5. Bericht des Wassermeisters
  6. Ertüchtigung eines Teilabschnitts der Hauptleitungen nach Blankenburg
    hier: Freigabe der Ausschreibung und Vergabevorbereitung
  7. Gebührenkalkulation
    a) Vorstellung der Nach- und Vorauskalkulation samt Maßnahmenplanung
    b) 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) zum 01.01.2025
  8. Rechnungslegung und Jahresabschluss nach Art. 102 GO
    hier: Feststellung der Jahresrechnung 2023
  9. Rechnungslegung und Jahresabschluss nach Art. 102 GO
    hier: Entlastung der Jahresrechnung 2023
  10. Kenntnisnahmen und Anfrage

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Die komplette Bekanntmachung finden Sie hier: Bekanntmachung_WZV_11.11.2024.

 

 

Unser Trinkwasser ist wieder einwandfrei

Unser Trinkwasser ist wieder einwandfrei

Seit Bestätigung des Endergebnisses zur Probenreihe vom 08.07.2024 wurde ab 11.07.2024 die Abkochanordnung aufgehoben. Neben der umgehenden Information über diese Plattform wurden sämtliche Kanäle genutzt und schriftlich per Postwurfsendung eine Entwarnung im Versorgungsbereich an alle Haushalte verteilt. Die Internetseite wurde wieder in den Regelbetrieb versetzt und die Störfallinformationsbereiche deaktiviert.

Rückblick:

  • Am 19. Juni 2024 erhielt der WZV eine mündliche Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt. Unverzüglich wurden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz durch den Krisenstab eingeleitet.
  • Am 20. Juni 2024 erhielt der WZV eine schriftliche Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt. In der Pressemitteilung des Landratsamtes hieß es „Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg spricht aufgrund einer mikrobiologischen Beeinträchtigung des Trinkwassers (Überschreitung der Grenzwerte gemäß der Trinkwasserverordnung) ein sofortiges Abkochgebot für das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe an.“ Fortan galt ein Abkochgebot im Versorgungsgebiet des WZV. Das Technikteam des WZV war im Einsatz, um das gesamte Leitungsnetz zu spülen. Die Kolleginnen und Kollegen aus den Wasserwerken in Mertingen und Meitingen unterstützten; auch erfolgte ein Anruf an die Verbraucher, Wasser zu verbrauchen, um die Leitungen zu spülen.
  • Die Laboruntersuchung vom 25. Juni 2024 dokumentierte nach wie vor eine Verunreinung. Nach wie vor waren bei zwei von 19 Messstellen coliforme Bakterien pro 100 ml nachweisbar. 
  • Die Laboruntersuchung vom 3. Juli 2024 war ohne Befund. Der Nachweis bei 19 von 19 Messstellen war ohne Befund hinsichtlich coliformer Bakterien und hielt ebenso die übrigen Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung ein. Die Abkochanordnung galt weiterhin. 
  • Auch die Laboruntersuchung vom 8. Juli war ohne Befund. Das Endergebnis hat die Schnellmeldewerte ohne Befund aus der Probenreihe vom 08.07.2024 bestätigt. Damit sind die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung wieder eingehalten. Das staatliche Gesundheitsamt hat daraufhin die Abkochanordnung für den Wasserzweckverband mündlich aufgehoben.
  • Ab dem 11. August 2024 lag die Aufhebung der Abkochanordnung in schriftlicher Form vor.

 

Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt

Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt

Nach der mündlichen Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt erfolgte die unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz durch den Krisenstab.

  • Bevölkerungswarnung mittels schriftlicher Information für alle Haushalte im Versorgungsgebiet zum Abkochgebot und zusätzlicher Verteilung häufiger Fragen und Antworten (FAQ)
  • telefonische Information kritischer Einrichtungen und Infrastrukturen
  • Informationsbereitstellung auf der Homepage des Zweckverbands sowie auf der Homepage der Geschäftsstelle unter www.vg-nordendorf.de
  • zusätzliche Information über weitere Kanäle durch die Mitgliedsgemeinden (Homepages, whatsAPP-Kanäle, usw.) mit Rückverweisung auf die Homepage des Versorgers

Trinkwasserversorgung ist gesichert

Trinkwasserversorgung ist gesichert

Aktuell besteht keine Beeinträchtigung der Wasserversorgung, was bedeutet: Unser Trinkwasser ist sicher.

Unsere Trinkwasserbrunnen östlich der Bundesstraße B2 liegen nicht im Hochwassergebiet. Ebenso verhält es sich mit den Hochbehältern in Blankenburg. Insofern ist aktuell die Steuerungstechnik im Betriebshof in der Schäfflerstraße in Nordendorf unsere „Achillesferse”. Zum Glück ist dieser Bereich von Nordendorf nicht überflutet und auch die Stromversorgung steht. Eine Notstromversorgung wäre möglich.

Im Newsticker des Landkreises Augsburg ist vermerkt, dass die Trinkwasserqualität im Landkreis derzeit nicht gefährdet ist und kein Abkochgebot besteht. Vom Gesundheitsamt haben wir die Auflage erhalten, zusätzlich einmal wöchentlich die Wasserqualität im Labor überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Laborunteruntersuchung werden wir hier veröffentlichen. Wir haben derzeit keine Hinweise auf eine Verunreinigung unseres Trinkwassers. Mit Abkochen des Wassers können Sie die Sicherheit auf jeden Fall im eigenen Ermessen erhöhen.

 

Wasserzweckverband schließt Wasserlieferungsvertrag mit Gemeinde Mertingen

Wasserzweckverband schließt Wasserlieferungsvertrag mit Gemeinde Mertingen

Am Montagabend, in der Weihnachtssitzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe mit Sitz in Nordendorf, wurde ein Wasserlieferungsvertrag mit der Gemeinde Mertingen geschlossen. Wie Sie vielleicht bereits der Presse entnehmen konnten, gibt es eine Fördergrenze, die bei unseren Bestandsbrunnen bei 550.000 Kubikmetern pro Jahr liegt. In diesem Jahr werden wir etwa 525.000 Kubikmeter Wasser fördern. Um diesen Puffer zu vergrößern und um für mehr Versorgungssicherheit im Verbandsgebiet auch im Falle einer Havarie zu sorgen, hat sich die Gemeinde Mertingen bereit erklärt, nicht nur einen Notverbund mit uns zu unterhalten, sondern auch den Trinkwasserbezug zu ermöglichen. Der Vertrag ist bereits unter Dach und Fach; die technische Umrüstung wird im Jahr 2024 folgen.

Darüber hinaus möchte ich diesen Weg nutzen, um Sie darüber zu informieren, dass aktuell Haushalte angeschrieben werden, die weniger als zehn Kubikmeter Trinkwasser im Jahr abnehmen. Diese gelten nach der Vorgabe des Gesundheitsamtes als „Geringverbraucher“, weil der geringe Durchfluss der Leitungen zu hygienischen Problemen führen könnte. Bitte beantworten Sie proaktiv das Anschreiben des Wasserzweckverbands. Auch an anderer Stelle wird es künftig um die Sicherung der Trinkwasserqualität gehen: Totleitungen im Verbandsgebiet, also Leitungen, an denen keine Wasserabnahme stattfindet und somit dort das Wasser stagniert, sind ebenfalls potentielle Gefahrenstellen zur Keimbildung und müssen deshalb sukzessive zurückgebaut werden.

Bild: Tobias Kunz

Hinweis zur Standrohr-Ausleihe

Hinweis zur Standrohr-Ausleihe

Für das Ausleihen eines Standrohres wird eine Grundgebühr von 5,00 Euro pro Tag der Bereitstellung sowie eine Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 1,30 Euro/m³ berechnet. Die Mindestabnahme- und -berechnungsmenge liegt hierbei jedoch bei 30 m³.

Außerdem müssen für die über Standrohre verbrauchten Wassermengen für Poolbefüllungen grundsätzlich auch Abwassergebühren entrichtet werden, da davon ausgegangen wird, dass das Poolwasser nach dem Gebrauch in den Kanal eingeleitet wird. Poolwasser gilt nach § 54 Wasserhaushaltsgesetz als Abwasser und ist als solches zu entsorgen.

Weitere Informationen zu Beiträgen und Gebühren können Sie hier nachlesen.

Ausleihe von Standrohren nur nach Voranmeldung (0177-2452144) und Ausgabe nur zu den Betriebszeiten (Mo. – Do. 7.30 Uhr – 12.00 Uhr u. 12.30 Uhr – 16.00 Uhr, Fr. 7.30 Uhr – 12.00 Uhr).

Gebührenanpassung ab 01.01.2022

Die Wassergebühr wurde turnusgemäß nach den Anforderungen des Kommunalabgabegesetzes neu kalkuliert. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des abgelaufenen Kalkulationszeitraumes und der voraussichtlichen Kosten ergibt sich ab dem 01.01.2022 eine Verbrauchsgebühr von 1.30 Euro (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers (bis 31.12.21 =1.17 EUR). Die Steigerungen ergeben sich im Wesentlichen durch die erhöhten kalkulatorischen Kosten aufgrund der Investitionen in einen neuen, weiteren Hochbehälter zur Stabilisierung und Sicherung der Trinkwasserversorgung.

Grundgebühr (§ 9a BGS/WAS)  
QN 2.5 (bis 4 m3/h Dauerdurchfluss – normaler Hauswasseranschluß) 48.00 €/Jahr
QN 6 (bis 10 m3/h Dauerdurchfluss) 120,00 €/Jahr
QN 10 (bis 16 m3/h Dauerdurchfluss) 192,00 €/Jahr
über QN 10 600,00 €/Jahr

 

Verbrauchsgebühr:  
Pro m3 1,30 €

 

Berechnung nach Grundstücks- und Geschossfläche (§ 6 BGS/WAS)  
Beitrag pro m2 Grundstücksfläche 0,80 €
Beitrag pro m2 Geschossfläche 4,00 €

 

Die Bauwassergebühr beträgt 1.30 €/m3
Standrohrleihgebühr 5,00 €/Tag

 

Der neue Hochbehälter ist in Betrieb

Der neue Hochbehälter ist in Betrieb

Heute ging der neue Hochbehälter in Blankenburg ans Netz. Damit vergrößert sich das Speichervolumen auf 2.000 Kubikmeter. Der neue Hochbehälter, an dem seit März vergangenen Jahres gearbeitet wurde, fasst 1.150 Kubikmeter. Der bestehende Hochbehälter, der im Jahr 2014 modernisiert und saniert wurde, hat ein Fassungsvermögen von 700 Kubikmetern. Der Wasserturm auf der Anhöhe hält 150 Kubikmeter vor.

Mit der Aufstockung des Speichervolumens kommt der WZV der Empfehlung des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches nach, der ein Speichervolumen von etwa 2.000 Kubikmetern für die Region empfiehlt. Die Aufstockung sorgt für Entspannung – zumindest was die Wasservorräte angeht. Bis dato war das Fassungsvermögen so dimensioniert, dass der Hochbehälter vor allem im Sommer nur dem Wasserdurchlauf diente. Vorgehalten wurde in dem als Wasserspeicher konzipierten Hochbehälter dann kaum etwas.

Künftig gibt es auch im Sommer, wenn das mehrmalige Duschen am Tag, das Bewässern des Gartens oder das Befüllen des Pools ansteht, Reserven in Blankenburg – und die kommen letztlich 3.600 Hausanschlüssen zugute. Das, was nicht direkt verbraucht wird, wird von den Brunnen, die sich zwischen Ellgau und Nordendorf befinden, auf die Anhöhe nach Blankenburg befördert und dort quasi gelagert bis es vom Endverbraucher gebraucht wird. Dafür legt das Wasser von den Pumpen bis zum Speicher knapp drei Kilometer zurück. Für die Orte, die höher liegen, wird das Wasser in den Wasserturm befördert, um für ein Gefälle zu sorgen.

Der neue Hochbehälter, der auf einer dafür erworbenen Fläche von etwa 500 Quadratmetern errichtet wurde, hat einen Durchmesser von 23 Metern und ist aus Edelstahl. Den Edelstahltank umgibt ein großes Hallenbauwerk mit Solaranlage auf dem Dach. Komplett fertig wird das Projekt im Herbst. Modernisiert wurde im Zuge des Umbaus auch die IT von Pumpen, Hochbehälter und Verbandsleitung, so dass der WZV auf der Anhöhe bei Blankenburg gut ausgerüstet ist.

In Summe wird sich das Projekt – inkl. einer Preissteigerung sowie mit Blick auf die noch ausstehenden Arbeiten, für die noch keine Rechnungen vorliegen – auf etwa 1,8 Millionen Euro belaufen.