Wir brauchen einen neuen Brunnen

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe versorgt die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf, den Ortsteil Druisheim der Gemeinde Mertingen und die Ortsteile Waltershofen und Ostendorf des Marktes Meitingen mit Wasser. Unser Wasser kommt aus dem Leitungsnetz des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe, aus zwei Brunnen, zwischengelagert in drei Hochbehältern und in einem Wasserturm. Die Brunnenanlage des Wasserzweckverbands, die aus zwei Brunnen besteht, befindet sich in unmittelbarer Nähe zur B2. Doch es gibt ein Problem: Die Fördermenge der Bestandsbrunnen ist begrenzt. Das heißt für uns: Wir müssen dringend einen weiteren Brunenstandort erschließen.

Deswegen brauchen wir einen neuen Trinkwasserbrunnen

  • Zum einen ist das Fördervolumen der Bestandsbrunnen auf 550.000 Kubikmeter im Jahr begrenzt. Zum Vergleich: Bis zum Ende des Jahres 2024 wurde ein Jahresverbrauch von 530.000 Kubikmetern erwartet. Laut einer durchgeführten Wasserbedarfsprognose könnte bereits im Jahr 2025 die maximale Fördermenge erreicht sein, was bedeutet, dass wir mehr Trinkwasser zukaufen müssen.
  • Zum anderen zeigt ein Blick in die nahe Zukunft, dass bereits im Jahr 2034 – also in gerade einmal zehn Jahren – die Entnahmeerlaubnis für unsere Bestandsbrunnen abläuft. Aufgrund der Nähe zur B2 – die wasserrechtlich als Gefahrenzone angesehen wird – ist ausgeschlossen, dass wir unsere Bestandsbrunnen in dieser Form weiter betreiben dürfen.

Die folgenden Fragen und Antworten thematisieren die wichtigsten Fragen und Antworten zur Standortsuche:

Im Gebiet des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe ist jährlich eine Fördermenge von 550.000 Kubikmetern Trinkwasser erlaubt.

Voraussichtlich ab dem Jahr 2025 wird die gesetzlich zugelassene Förderhöchstgrenze von 550.000 Kubikmetern nicht mehr ausreichen, denn die Verbräuche steigen kontinuierlich. Bis zum Jahr 2060 wurde ein Wasserbedarf von 720.000 Kubikmetern prognostiziert, den der Wasserzweckverband gewährleisten muss.

Eine Erhöhung der Fördermenge an den Bestandsbrunnen ist nicht möglich, da die Ausdehnung des Schutzgebiets aufgrund der Lage neben der Bundesstraße B2 nicht erlaubt ist.

Ergo: Ohne einen neuen Trinkwasserbrunnen an einem neuen Standort kann der Wasserzweckverband die Trinkwasserversorgung nicht mehr gewährleisten.

Geprüft wurde die Idee, die Förderrate in den zwei Bestandsbrunnen aufzustocken, so dass sie gemeinsam auf 720.000 Kubikmeter Trinkwasser kommen. Das Wasserwirtschaftsamt jedoch spricht sich deutlich für einen neuen Brunnenstandort aus, der weder in unmittelbarer Nähe zu den Bestandsbrunnen noch zur B2 steht.

Experten gehen davon aus, dass ein Zeitraum von fünf bis 20 Jahren nötig sein wird, um einen neuen Brunnenstandort zu finden, eine Genehmigung zu erhalten und das dazugehörige Wasserschutzgebiet auszuweisen.

Um die Trinkwasserversorgung im Gebiet des Zweckverbands langfristig sicherstellen zu können, verfolgen wir mehrere Lösungen:

  • Wir bauen das Leitungsnetz des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe zur Wasserversorgung in Mertingen aus, so dass wir bei Bedarf Trinkwasser zukaufen können.
  • Wir setzen alles daran, zeitnah einen Standort für einen dritten Brunnen zu finden und alle dafür nötigen Schritte zu gehen.

Ende 2023 wurde ein Wasserliefervertrag mit der Gemeinde Mertingen geschlossen. Um für mehr Versorgungssicherheit im Verbandsgebiet auch im Falle einer Havarie zu sorgen, hat sich die Gemeinde Mertingen bereit erklärt, nicht nur einen Notverbund mit uns zu unterhalten, sondern auch den Trinkwasserbezug zu ermöglichen. Die technische Umrüstung erfolgte im Jahr 2025.

Unser Verbandsgebiet ist unterteilt in eine Hochzone und in eine Niederzone. Ein neuer Standort muss in der Niederzone, also östlich und westlich der Bundesstraße B2 gefunden werden.

Ein auszuweisendes Wasserschutzgebiet, welches unmittelbar mit einem neuen Trinkwasserbrunnen einhergeht, darf keine bebauten Ortsteile und nicht die Bundesstraße B2 schneiden.

Ingenieure und Geologen haben uns auf der Suche nach einem weiteren Brunnenstandort unterstützt und zahlreiche Optionen geprüft.

Geprüft wurden neue Brunnenstandorte

  • zwischen Ellgau und Nordendorf.
  • nordwestlich von Ellgau.
  • südlich von Ellgau.
  • nordöstlich von Nordendorf.

Untersuchungen und Experten zufolge gab es zunächst zwei Standorte, die (wasser-)wirtschaftlich betrachtet die beste Idee wären: Die Brunnenstandorte zwischen Ellgau und Nordendorf sowie nordwestlich von Ellgau warten mit diesen Vorteilen auf:

  • Nach den vorliegenden Berechnungen tangieren die Einzugsgebiete von Brunnen an diesen Standorten bei den relevanten Förderraten keine Ortsbebauung.
  • Die berechneten 50-Tage-Zonen erfassen jeweils ausschIießlich landwirtschaftliche Nutzflächen, so dass eine wirksame Schutzzone II bei überschaubarer Nutzungskonkurrenz und geringem Gefährdungspotenzial ausgewiesen werden kann.
  • Die Kläranlage nordöstlich von Ostendorf liegt lediglich am Rand der errechneten GW-Einzugsgebiete. Da diese Kläranlage in den nahegelegenen Lech entwässert, ist hier mit keinem stärkeren Eintrag von Stoffen aus der Kläranlage ins Grundwasser zu rechnen.

Im Jahr 2021 – seitdem bekannt wurde, dass der Standort zwischen Ellgau und Nordendorf die wirtschaftlichste Möglichkeit darstellt, um einen neuen Brunnenstandort zu erschließen – geriet das Projekt ins Stocken.

Es herrscht die Sorge, dass der Brunnenbau und die Ausweisung der dafür nötigen Schutzwasserzone eine Einschränkung der Entwicklungsfähigkeit der Gemeinde Ellgau bedeutet.

Ein Thema war der neue Brunnenstandort bereits mehrfach:

Zum Nachlesen: Das ist das Ergebnis von drei Studien aus den Jahren 2019, 2021 und 2024

Die Untersuchung aus dem Jahr 2019 fußt auf einer vergleichsweise einfachen Berechnung. Untersucht wurden dabei drei Standorte:

  1. Untersucht wurde ein Standort im Gemeindegebiet Allmannshofen. Dieser Standort muss aus der Überlegung ausscheiden, weil weite Teile des Gebiets der Schutzzone im Gemeindegebiet selbst liegen. Das widerspricht dem Bayerischen Wassergesetz.
  2. Untersucht wurde ein Brunnenstandort bei Nordendorf. Dieser wird aus zwei Gründen nicht empfohlen: Brunnen und Schutzzone liegen zu nah an der B2 und zu nah an der Westendorfer Wohnbebauung.
  3. Untersucht wurde auch ein Standort zwischen der Gemeinde Ellgau und der B2, nordwestlich der Gemeinde. Landwirtschaftliche Grundstücke in diesem Bereich sowie eine unklare Untergrundbeschaffenheit sorgen dafür, dass auch dieser Standort nicht empfohlen werden kann.

Fazit: Keiner der im Jahr 2019 untersuchten Standorte ist geeignet. Unberücksichtigt blieben etwaige Brunnenstandorte westlich der Schmutter – der Grundwasserleiter ist hier zu Ende, zudem sind die Gesteinsschichten nur gering durchlässig.

Zum Nachlesen:

Gutachten_Juni 2019 -Sicherung der TwVersorgung der Schmuttergruppe - Untersuchungen zur Verbesserung der TwGewinnung

Die nächste Untersuchung fand im Jahr 2021 statt. Im Fokus stand dabei mitunter die Beschaffung des Untergrunds und damit auch die Durchlässigkeit und Mächtigkeit der Kiesel im Untergrund.

Erneut wurden mehrere Standorte untersucht:

  1. Untersucht wurde, ob eine Erweiterung der Bestandsbrunnen nach Osten möglich wäre. Allerdings macht die Nähe zur B2 diesen potentiellen Brunnenstandort zunichte.
  2. Untersucht wurde dann, inwiefern ein Standort südwestlich von Ellgau als Brunnenstandort möglich wäre. Für diesen Standort sprechen die Nähe zum Wasserwerk, die geringen Leitungskosten und, dass keine Wohnbebauung tangiert würde.
  3. Ein weiterer Standort nordwestlich von Ellgau birgt den Nachteil, dass je nach Zuschnitt der Schutzzone ein größeres Schutzgebiet ausgewiesen werden müsste, was auch die Herausforderung mit sich bringt, dass mehr Rechter Dritte betroffen wären.
  4. Ein Standort südlich von Ellgau wurde untersucht und aufgrund der Nähe zur Kläranlage in Ostendorf als „nicht empfehlenswert“ deklariert.
  5. Ein Standort nördlich von Ellgau, zwischen dem Ort und der B2, würde ein besonders langes Schutzgebiet mit sich bringen und sogar in den Ortsbereich von Ostendorf hineinragen, was wiederum dem Bayerischen Wassergesetz widerspricht.

Fazit: Als Favorit bezeichnet wurde Standort Nummer 2 südwestlich von Ellgau. Möglich wäre auch Standort Nummer 3, der sich nordwestlich von Ellgau befindet.

Zum Nachlesen:

Gutachten_März 2021 -Sicherung der TwVersorgung der Schmuttergruppe - Untersuchungen zur Verbesserung der TwGewinnung

Im Jahr 2023 wurde ein Brunnenstandort nördlich von Ellgau untersucht, der sich im Gebiet des Zweckverbands Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW) befindet. Die vom Zweckverband zur Versorgung der Schmuttergruppe anvisierten Fördermengen wären für den WFW möglich; eine Erschließung wäre grundsätzlich realisierbar und würde auch keinen Ortsbereich tangieren.

Fazit: Eine Besprechung dieses möglichen Brunnenstandorts mit dem Wasserwirtschaftsamt brachte jedoch keine Änderung mit sich, da die konkurrierende Nutzung des Mühlbachs (Einleitung der Kläranlage von Ellgau, Uferfiltrat zur Gewinnung von Trinkwasser) ein Ausschlusskriterium darstellt. Das Wasserwirtschaftsamt favorisiert den im Jahr 2021 untersuchten zweiten Standort südwestlich von Ellgau.

Zum Nachlesen:

Gutachten_Januar 2024 -Sicherung der TwVersorgung der Schmuttergruppe - Untersuchungen zur Verbesserung der TwGewinnung