Das ist zur Trinkwasserversorgung bei öffentlichen Veranstaltungen zu beachten
Auf öffentlichen Veranstaltungen wie Vereins- und Volksfesten sowie ähnlich gearteten Festen, Messen und Ausstellungen wird üblicherweise Trinkwasser verwendet, das über mobile Schlauchleitungen transportiert wird. Durch den Veranstalter sind hierbei umfassende Hygienevorschriften zu beachten, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden.
Solche zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen sind nach §11 Trinkwasserverordnung dem Gesundheitsamt anzuzeigen, dies kann auch durch Zusendung der von der Gemeinde ausgestellten Gestattung erfolgen.
Das Staatliche Gesundheitsamt hat das Merkblatt zur Trinkwasserversorgung mit Stand 03/2025 auf öffentlichen Veranstaltungen überarbeitet und aktualisiert.
Das Merkblatt ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.landkreis-augsburg.de/soziales-gesundheit/staatliches-gesundheitsamt/trinkwasser-badewasser-und-schwimmbaeder/ueberwachung-der-trinkwasserhygiene/. Auf dieser Seite finden Sie auch Ihre Ansprechpartner im Landratsamt Augsburg.
Mit dem „Merkblatt zur Trinkwasserversorgung auf öffentlichen Veranstaltungen im Landkreis Augsburg” sowie den Hinweisen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches zur Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen möchten wir den Verantwortlichen für derartige Veranstaltungen eine Orientierungshilfe über die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen an die Hand geben.
