Unser Trinkwasser kostet Sie Beiträge und Gebühren
Das Kommunalabgabengesetz Bayern (KAG Bayern) regelt die Erhebung und Verwaltung von kommunalen Abgaben in Bayern. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Finanzierung kommunaler Aufgaben durch die Bürgerinnen und Bürger und damit auch für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren seitens des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten diese Beitrags- und Gebührensätze:
Gebühren
Grundgebühr (§ 9a BGS/WAS) | |
|---|---|
QN 2.5 (bis 4 m3/h Dauerdurchfluss; normaler Hauswasseranschluss) | 72,00 €/Jahr |
QN 6 (bis 10 m3/h Dauerdurchfluss) | 180,00 €/Jahr |
QN 10 (bis 16 m3/h Dauerdurchfluss) | 288,00 €/Jahr |
über QN 10 | 864,00 €/Jahr |
Verbrauchsgebühr: | |
|---|---|
pro m3 | 1,76 € |
Herstellungsbeiträge
Berechnung nach Grundstücks- und Geschossfläche (§ 6 BGS/WAS) | |
|---|---|
Beitrag pro m2 Grundstücksfläche | 0,80 € |
Beitrag pro m2 Geschossfläche | 4,00 € |
Bauwasser und Standrohrverleih
Bauwassergebühr | 1,76 €/m3 |
Standrohrleihgebühr (Mindestabnahme: 30 m³) | 5,00 €/Tag |
Die regelmäßige Nachkalkulation unserer Gebühren und Beiträge trägt dazu bei, Schwankungen bei den Kosten frühzeitig auszugleichen und unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden. Zudem schafft sie Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, da sie nachvollziehen können, wie sich die Gebühren zusammensetzen und warum Anpassungen notwendig sind. Einen Rückblick auf die Entwicklung der Beiträge und Gebühren in den vergangenen Jahren ermöglichen wir Ihnen auf dieser Seite.
Alle Aufgaben, Rechte und Rollen des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe, die Sie als Endverbraucher betreffen, sind in Satzungen geregelt, die wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung stellen: