Unser Wasserschutzgebiet ist „sichtbar“

Ganz grob umrissen liegt die Schutzzone unserer Trinkwasserbrunnen zwischen der B2 und der Gemeinde Ellgau auf Nordendorfer Flur. Im Süden reicht die Schutzzone bis auf Westendorfer Flur.

In Schutzzone II und III ist das Technik-Team des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe regelmäßig im Zuge von Kontrollfahrten vor Ort, um zu kontrollieren, ob die geltenden Ge- und Verbote auch eingehalten werden. Mit Ausweisung der Schutzzone wurden Vereinbarungen mit den betroffenen Landbesitzern getroffen, wobei gilt: Wer die Vorschriften in den Schutzzonen mitträgt, erhält eine Entschädigung.

In regelmäßigen Abständen werden Untersuchungen und Wasserkontrollen durchgeführt.

Diese Regelungen gelten in den drei Schutzzonen

Der Fassungsbereich, die Schutzzone I, schützt die Wassergewinnungsanlagen und ihre direkte Umgebung. Der Bereich ist eingezäunt. Es herrscht ein Betretungsverbot.

Die engere Schutzzone, die Schutzzone II, stellt den Schutz vor Verunreinigungen, beispielsweise durch Krankheitserreger, sicher. Für die Bemessung ausschlaggebend ist eine Fließzeit von 50 Tagen. So viel Zeit muss vergehen bevor das Grundwasser die Wasserfassung erreicht. So soll ein ausreichender Abbau von Bakterien und Viren gewährleistet werden. Bodeneingriffe, Bebauung und die Verlegungen von Abwasserkanälen sind hier untersagt. Die organische Düngung mit Festmist, Jauche und Gülle ist verboten.

Die weitere Schutzzone, die Schutzzone III, dient dem Schutz vor Verunreinigungen im großräumigen Umfeld der Trinkwasserbrunnen. Größere Eingriffe im Boden sind nicht erlaubt; der Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen ist stark beschränkt, wobei jedes Wasserschutzgebiet und die dort geltenden Ver- und Gebote maßgeschneidert sind.